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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Für alle unsere Verkäufe gelten unsere nachstehenden Bedingungen, es sei denn, dass wir ausdrücklich und schriftlich andere Bedingungen akzeptieren:

  • Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
  • Die vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben. Ihre Überschreitung kann niemals ein Grund für die Auflösung des Vertrages oder einen Anspruch auf Schadenersatz sein.
  • Wir garantieren für die Qualität und Quantität unserer Produkte nur dann, wenn sie unser Unternehmen und unsere Lager verlassen.
  • Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, reisen die Waren auf Risiko und Gefahr des Käufers, auch wenn die Transportkosten zu unseren Lasten gehen. Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel oder Konformitätsmängel müssen uns unverzüglich mitgeteilt und innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bestätigt werden, um zulässig zu sein. Außerdem muss der Käufer oder
  • Auftraggeber alle Maßnahmen ergreifen, die eine Gegenprüfung ermöglichen. Unabhängig von der Ursache der Beanstandung beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserem Ermessen auf den kostenlosen Ersatz oder die Rückerstattung des Preises der als mangelhaft oder nicht konform erkannten Waren oder Arbeiten, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Steuern und eventueller Zinsen Eigentum des Verkäufers.
  • Alle unsere Rechnungen sind in bar an unserem Geschäftssitz zu zahlen.
  • Auf jeden am Fälligkeitstag nicht bezahlten Betrag werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat erhoben.
  • Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung der Schuld am Fälligkeitstag ohne schwerwiegende Gründe wird der Schuldsaldo nach erfolgloser Inverzugsetzung um 12 % erhöht, wobei der Mindestbetrag 100 € und der Höchstbetrag 2.000 € beträgt, auch wenn eine Nachfrist gewährt wird.
  • Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag macht den fälligen Saldo aller anderen, auch der nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort fällig.
  • Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer/Auftraggeber ist der Verkäufer berechtigt, eine pauschale Entschädigung von 30 % des vereinbarten Preises zu verlangen.
  • Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Verkäufers zuständig.
  • Auf alle unsere Verträge findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung, auch wenn unser Vertragspartner im Ausland wohnt.